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   BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14   

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https://dejure.org/2015,9216
BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14 (https://dejure.org/2015,9216)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14 (https://dejure.org/2015,9216)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 (https://dejure.org/2015,9216)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Revision - Gegenstandswertfestsetzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechttschutzgarantie durch die Nichtzulassung der Revision bei der Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Revision - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 3
    Verletzung der Rechttschutzgarantie durch die Nichtzulassung der Revision bei der Rückzahlung eines Bearbeitungsentgelts für die Gewährung eines Verbraucherdarlehens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1049
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    Die sich in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen stellende Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren, war schon zu dem vorgenannten Zeitpunkt in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. die Nachweise zum Streitstand: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 Rn. 39 ff. sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26 Rn. 37 ff.; zuvor schon bei Göhrmann, BKR 2013, S. 275 ; Becher/Krepold, BKR 2014, S. 45 mit Fn. 111; Maier, VuR 2013, S. 397; Strube/Fandel, BKR 2014, S. 133 ).

    Beim derzeitigen Verfahrensstand kann im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (- XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26) auch nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht kein anderes, für die Beschwerdeführer günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    Die sich in einer Vielzahl von gleich gelagerten Fällen stellende Rechtsfrage, wann Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren, war schon zu dem vorgenannten Zeitpunkt in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. die Nachweise zum Streitstand: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 Rn. 39 ff. sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26 Rn. 37 ff.; zuvor schon bei Göhrmann, BKR 2013, S. 275 ; Becher/Krepold, BKR 2014, S. 45 mit Fn. 111; Maier, VuR 2013, S. 397; Strube/Fandel, BKR 2014, S. 133 ).

    Beim derzeitigen Verfahrensstand kann im Hinblick auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 (- XI ZR 348/13 -, WM 2014, S. 2261 sowie - XI ZR 17/14 -, BKR 2015, S. 26) auch nicht angenommen werden, dass bei Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht kein anderes, für die Beschwerdeführer günstigeres Ergebnis in Betracht kommt (vgl. dazu BVerfGE 90, 22 ).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    aa) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    aa) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    aa) Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO kommt einer Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    a) Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung ist vorrangig das Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 104, 220 ; 125, 104 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    a) Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung ist vorrangig das Rechtsstaatsprinzip, aus dem für bürgerlich rechtliche Streitigkeiten die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 28.06.2012 - 1 BvR 2952/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 176/12

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

  • LG Mönchengladbach, 04.09.2013 - 2 S 48/13

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen von formularmäßig geforderten

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Revision erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO dann, wenn sie wegen krasser Fehlerhaftigkeit sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGK 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, WM 2014, S. 251 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. August 2014 - 2 BvR 176/12 -, WM 2014, S. 2093 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 10).

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden oder die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

    Gerade der Umstand, dass die Gerichtspraxis mit bestimmten - höchstrichterlich ungeklärten - Rechtsfragen häufig befasst wird, ist ein Indiz für deren grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2791/14 -, juris, Rn. 10; vgl. ferner BGHZ 154, 288 ; 159, 135 ; BGH, Hinweisbeschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 -, NJW-RR 2010, S. 1047 Rn. 3; vgl. ferner zur inhaltsgleichen Regelung des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 20.06.2016 - 1 BvR 1223/16

    Die Hinderung des Bundesverfassungsgerichts an der Erfüllung seiner Aufgaben kann

    Das gilt auch für die Frage, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 oder 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ; 19, 467 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2015 - 1 BvR 2120/14 -, WM 2015, S. 1049 m.w.N.; stRspr).
  • LG Köln, 02.06.2015 - 15 S 10/15

    Rückzahlung einer Wertermittlungsgebühr im Rahmen des Kaufs einer

    Bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften ist das Gebot effektiven Rechtsschutzes zu beachten (BVerfG, Kammerbeschluss v. 25.03.2015 - 1 BvR 2120/14, juris).
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